Wichtig!

Bitte nehmen Sie frühzeitig (bis spätestens 26.08.2024) Kontakt mit uns auf, falls bei Ihrem Kind relevante Erkrankungen, (Lebensmittel-)Allergien oder ähnliches Bestehen, um gemeinsam entscheiden zu können, ob besondere Maßnahmen notwendig sind,
damit die Woche für alle Beteiligten sicher und entspannt wird. :)

Erlebniswoche Kunst & Kreativität 
Kinderfreizeit im Rahmen des Ferienprogramms der NES-Allianz

Hey du :) 

Hast du schon Pläne für die Sommerferien geschmiedet? Wenn nicht, dann komm doch mit uns auf Zeltlager, welches deine Ferien zu einem unvergesslichen Abenteuer machen kann! Wir haben viele Dinge voller Abenteuer, Kreativität und gemeinsamer Erlebnisse geplant.

Gemeinsam wollen wir entdecken, wie vielfältig Kreativität sein kann und welche Materialien sich dazu eignen. Unsere Vormittage werden wir in Kleingruppen verbringen und uns in verschiedenen Aktivitäten ausprobieren. Egal, ob du gerne bastelst, tanzt, singst oder handwerklich tätig bist – für jeden ist etwas dabei! Aber natürlich wird an der Stelle noch nicht zu viel verraten. 

Am Nachmittag haben wir dann reichlich Zeit für gemeinsame Gruppen- und Gesellschaftsspiele, wilde Wasserschlachten und du hast natürlich auch genügend Freizeit mit deinen Freunden. Und was darf in lauen Sommerabenden nicht fehlen? Genau, ein gemütliches Lagerfeuer, aufregende Runden Werwolf und ein entspannter Filmabend. Wir werden in Zelten direkt am Sportplatz in Salz übernachten, wo wir genügend Platz zum Toben und Auspowern haben! 

Also pack deine Sachen und los geht‘s! Wir freuen uns schon darauf, mit dir zusammen Abenteuer zu erleben, neue Freundschaften zu knüpfen und unvergessliche Erinnerungen zu schaffen. Sei dabei! 

  • Alter: Kinder, die zwischen einschließlich Sep. 2012 und Aug. 2017 geboren sind. 
  • Beginn: Sonntag, 01.09.2024 14 Uhr 
  • Ende: Freitag, 06.09.2024 18 Uhr Ort: Sportheim der DJK Salz, Hirtshorn 1 in 97616 Salz
  • Teilnehmerbetrag: 73€ für Vereinsmitglieder (Geschwister ab dem zweiten Kind 68€), 90€ für nicht Vereinsmitglieder (Geschwister ab dem zweiten Kind 85€) 
  • Teilnehmerzahl: 27 bis 30 Teilnehmer 


Die Anmeldung erfolgt über das Ferienprogramm der NES-Allianz. https://nesallianz.ferienprogramm-online.de/ 

Die Teilnahmebedingungen befinden sich auf der Website www.miteinander-jugend.de. Diese werden mit der Anmeldung anerkannt. 
Die Teilnahme wird erst nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung wirksam. 

 

 Ansprechpartner: Katharina Schwaben, Marcel Freund (0176 345 380 89), Nele Maisch 




Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter: Veranstalter der Freizeitmaßnahme ist die Kinder- und Jugendgruppe MITEINANDER e.V. , Weinbergstraße 18, 97618 Hohenroth, [email protected]
  2. Leistungen: Die Freizeiten sind Maßnahmen der Jugendarbeit, pädagogisch orientiert und nicht mit kommerziellen (Jugend)Reiseangeboten zu vergleichen. Die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung und den Hinweisen in der Ausschreibung und der Anmeldebestätigung.
  3. Zielgruppe: Die jeweiligen Altersbeschränkungen ergeben sich aus den Ausschreibungen. Für Teilnehmer, die nicht Vereinsmitglieder, gilt der höhere Teilnehmerbeitrag.
  4. Betreuung: Die Betreuung der Teilnehmenden während der Freizeitmaßnahmen übernehmen ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter des Vereins MITEINANDER.
  5. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über das Ferienprogramm der NES-Allianz. Sofern bei der entsprechenden Freizeitmaßnahme noch freie Plätze verfügbar sind, wird nach Eingang der Anmeldung eine personalisierte Anmeldebestätigung von Seiten der NES-Allianz verschickt. Erst nach Besätigung durch den Verein MITEINANDER e.V. kommt der Vertrag zustande. Ausnahme: Das Kind hat eine Erkrankung, Allergie, Lebensmittelunverträglichkeit oder ähnliches, die von den verantwortlichen ehrenamtlichen Betreuenden vor Ort (ohne Spezialkenntnisse oder organisatorisch) nicht in dem erforderlichen Maß betreut/ begleitet/ versorgt werden kann. 
  6. Reiseinformationen/Elternbrief: Der Kinderbrief / das Informationsschreiben enthält Informationen zur Freizeit. Diese sind vor Freizeitbeginn mit den Kindern zu lesen. 
  7. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag ist nach Aufforderung bis zur gesetzten Frist zu zahlen. Die Aufforderung erfolgt mit der Anmeldebestätigung. Preisänderungen sind aufgrund unvorhersehbarer Kostenänderungen möglich. In einem solchen Fall besteht für die Teilnehmenden ein Sonderkündigungsrecht.
  8. Ärztliche Behandlung bei Unfall oder Krankheit: Mit der Anmeldung geben der/die gesetzliche/n Vertreter/in das Einverständnis zu einer ärztlichen Behandlung des Kindes bei Unfall oder Krankheit. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und eine vorherige Zustimmung des/der gesetzliche/n Vertreter/in nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
  9. Reisedokumente (gilt nur bei Auslandsreisen oder nach Aufforderung im Informationsschreiben oder der Packliste): Jede/r Teilnehmende einer Freizeitmaßnahme muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Die Hinweise in den jeweiligen Teilnahmeinformationen über Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen sind zu beachten. Für die rechtzeitige Beschaffung der Reisedokumente ist/sind der/die gesetzliche/n Vertreter/-in allein verantwortlich.
  10. Teilnahme am Programm während der Freizeitmaßnahme: Mit der Anmeldung erteilt/erteilen der/die gesetzliche/n Vertreter/in ihrem Kind die Erlaubnis, an allen Aktivitäten/Veranstaltungen/Programmpunkten teilzunehmen. Während der Zeit, in der keine gemeinsamen Veranstaltungen der Gruppe stattfinden, darf sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin nur nach jeweiliger Absprache mit den Jugendleiterinnen und Jugendleitern von der Gruppe entfernen.
  11. Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Freizeitmaßnahme: Bei Freizeitmaßnahmen wird von den Teilnehmenden erwartet, dass sie sich wie überall in der Jugendarbeit einbringen und je nach Organisation der Freizeit auch bei Diensten mithelfen. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, für die Dauer der Freizeitmaßnahme den Anweisungen der Jugendleiterinnen und Jugendleitern Folge zu leisten.
  12. Ausschluss während der Freizeitmaßnahme: Der Verein MITEINANDER e.V. und die Fahrtenleitungen behalten sich vor, Teilnehmende vor Beendigung der Freizeitmaßnahme nach Hause zu schicken, wenn

       •    er/sie durch sein/ihr Verhalten die Maßnahme stört oder sich und andere Personen
            gefährdet.

       •    er/sie die Sitten und Gebräuche des besuchten Landes nicht respektiert oder grob
            gegen sie verstößt.

       •    er/sie illegale Drogen konsumiert, Straftaten begeht oder ähnliches.

       •    das leibliche Wohl/ die Gesundheit der/s Teilnehmers/in oder der Gruppe vor Ort
            nicht mehr gewährleistet werden kann (Erkrankung, aber auch starkes Heimweh
            usw.).

13. Die mit dem Ausschluss verbundenen Kosten (z. B. Rückreise) gehen zu Lasten
       des/der Teilnehmers/in.

14. Rücktritt von der Anmeldung: Mit der Anmeldung und der Anmeldebestätigung durch
       den Verein MITEINANDER e. V. ist ein verbindlicher Vertragsabschluss erfolgt. Ein
       Rücktritt ist nur möglich, soweit dem Verein ein Ersatzkandidat zur Verfügung steht. 
       Vorrangig werden Personen der Warteliste ausgewählt. Die Rücktrittserklärung muss
       schriftlich erfolgen. Sollte kein Ersatzkandidat vorhanden sein, ist auch bei nicht Antritt
       der Fahrt keine Kostenerstattung möglich.

15. Erstattungen: Erfolgt der Ausschluss hat der Teilnehmer/ die Teilnehmerin keinen
       Anspruch auf (teilweise) Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Das gilt auch, wenn der
       Teilnehmer/ die Teilnehmerin aus persönlichen Gründen vorzeitig nach Hause fährt.

16. Reiseabsage: Der Verein MITEINANDER e.V. behält sich die Absage der
       Freizeitmaßnahme und damit die Kündigung des Teilnahmevertrags vor, wenn wegen zu
       wenigen Anmeldungen die Reisedurchführung aus pädagogischen oder
       wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist oder infolge höherer Gewalt,   
       außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer Umstände die Reisedurchführung erheblich
       erschwert, gefährdet oder nicht verantwortbar ist.

17. Bei einer Reiseabsage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt eine
       Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Bei Absagen aufgrund höherer Gewalt, sowie
       außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer Umstände (z.B. Streik der
       Verkehrsunternehmen, Extremwetterereignisse, Erkrankung der Betreuer) ist eine   
       Rückerstattung nicht möglich.

18. Datenschutz: Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten
       einverstanden, dass auf dem Anmeldebogen angegebene Personenbezogene Daten
       zum Zwecke der Durchführung der Freizeit in elektronischer Form gespeichert werden
       dürfen. Ebenso erklären sich Erziehungsberechtigten einverstanden, dass Bild- und
       Videoaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit insoweit verwendet werden
       dürfen, wie im Anmeldebogen zugestimmt wurde. Personen bezogene Daten werden
       soweit für die Durchführung der Maßnahme notwendig an Dritte weitergegeben.

19. Sonstiges: Nach der Freizeit liegen gebliebene Gegenstände der Teilnehmenden werden
       vier Wochen aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraums können diese nach Absprache in
       Windshausen abgeholt werden.