Teilnahmebedingungen
für das Ferienprogramm im Rahmen des Sonderbetreuungsangebot vom 13.08. - 19.08.2023
1. Anmeldung
1.1. Die Anmeldung erfolgt über das Ferienportal der NES-Allianz. https://nes-allianz.ferienprogramm-online.de/
1.2. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer, bei minderjährigen dessen Erziehungsberechtigten, mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
1.3. Das Programm im Rahmen des hohenröther Ferienprogramms stattfindet, halten wir uns an dessen Vergabeverfahren. Dies bedeutet, dass Kinder der Gemeinde Hohenroth bevorzugt vor Kindern der NES-Allianz aufgenommen werden.
1.4. Ein Teilnahmeanspruch besteht erst nach Erhalt der Teilnahmebestätigung durch den Verein MITEINANDER e.V. und der Bezahlung der Teilnehmergebühr. Diese beträgt 73€ pro erstes Kind, ab dem 2. Kind 68€.
1.5. Teilnehmen können Kinder von 6-12 Jahre.
1.6. Da die Freizeit über den BJR gefördert wird, dürfen die Kinder nicht an einem geleichzeitig stattfindenden und staatlich geförderten Ferienangebot angemeldet sein.
1.7. Die Eltern verpflichten sich bei gesundheitlichen Besonderheiten ihres Kindes sowie Allergien oder anderen Besonderheiten bis zum 30.07.2023 oder bei späterer Anmeldung vor der Anmeldung Kontakt mit den Ansprechpartner aufzunehmen, um zu prüfen, ob und unter welches Bedingungen ein Teilnahme des Kindes möglich ist.
2. Veranstaltung
2.1. Das Programm versteht sich als Zeltlager mit Übernachtung.
2.2. Den Aufforderungen der Betreuer sind Folge zu leisten. Ein wiederholtes Missachten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. In diesem Fall erfolgt keine Kostenrückerstattung für noch nicht erbrachte Leistungen.
2.3. Bei Unfällen und Verletzungen ist der Betreuer verpflichtet Erste Hilfe zu leisten und bei Bedarf den Rettungsdienst zu verständigen.
2.4. Getränke und Verpflegung sind im Teilnehmerbeitrag enthalten. Es gibt einen Kiosk, an dem Süßigkeiten und Süßgetränke kostenpflichtig erworben werden können.
2.5. Mit der Anmeldung wird insbesondere auch der Teilnahme an Ausflügen (Besuch von Freizeiteinrichtung, Museen o.ä. ) auch außerhalb des Landkreises Rhön-Grabfeld zugestimmt. Die Kinder dürfen hierfür in von Betreuern geführten Fahrzeugen, kommerziellen Busunternehmen oder öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren.
3. Absagen/Veränderung der Veranstaltung
3.1. Die Veranstaltung kann von Seiten des Veranstalters bis zum 01.08.2023 ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen gegenüber dem Verein nicht.
3.2. Die Freizeit kann weiter auch nach dem 01.08.2023, auch während der Woche, abgesagt werden,
3.2.1. Aufgrund behördlicher Anordnungen.
3.2.2. Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen oder deren Verdacht, sowohl der Teilnehmer und Betreuer, als auch sämtlicher sonst anwesend gewesenen Personen.
3.2.3. Krankheitsbedingtem Ausfall von Betreuern.
3.2.4. Beim Einfluss höherer Gewalt.
3.3. Bei einer Absage aufgrund der unter 3.2. genannten Gründe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrags oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
3.4. Personen (sowohl Teilnehmer als auch Betreuer) dürfen bei Krankheitssymptomen nicht an der Freizeit teilnehmen, beziehungsweise müssen die Örtlichkeit umgehend verlassen/ abgeholt werden.
4. Datenschutz
4.1. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass auf dem Anmeldebogen angegebene Personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung der Freizeit in elektronischer Form gespeichert werden dürfen. Ebenso erklären sich Erziehungsberechtigten einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit insoweit verwendet werden dürfen, wie im Anmeldebogen zugestimmt wurde.
4.2. Personen bezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind der Bayrische Jugendring zum Nachweis der Förderberechtigung sowie das Gesundheitsamt.